Herzlich willkommen!
Unten finden Sie die ausführlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen der DAD Consulting Berlin.
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§ 1 Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller (Auftragegeber) und DAD Consulting Berlin e. K. (nachfolgend „DAD Berlin“) für Schulungs- und Trainingsmaßnahmen an einem vom Auftraggeber benannten Ort (nachfolgend „Inhouse-Schulung“).
§ 2 Leistungen
Der Umfang der DAD Berlin zu erbringen Schulungsleistungen richtet sich nach dem Angebot bzw. der jeweiligen Einzelvereinbarung. Die DAD Berlin erbringt die Leistung durch beauftragte Personen/ eigene Mitarbeiter (Referent) als Erfüllungshilfen.
§ 3 Vergütung
3.1 Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach dem Angebot bzw. der jeweiligen Vereinbarung. Die Vergütung wird nach Tagessätzen pro Referent zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.
3.2 DAD Berlin hat neben seiner Vergütung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen.
3.3 DAD Berlin sendet dem Auftragegeber eine Rechnung über die Vergütung zu. Die Zahlung der Vergütung ist nach Ende der Inhouse-Schulung fällig.
§ 4 Durchführung der Inhouse-Schulung
4.1 Die organisatorische Vorbereitung der Inhouse-Schulung liegt, sofern nicht anders vereinbart, beim Auftragegeber; insbesondere unterrichtet er Teilnehmer und Referenten rechtzeitig von der Inhouse-Schulung über Ort und Zeit und während der Inhouse-Schulung laufend über sämtliche Umstände, die für die Durchführung von Bedeutung sind. Die benötigte Technik (Beamer, Flip-Chart, Moderatorenkoffer etc.) wird, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber bereitgestellt.
4.2 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Referenten.
4.3 DAD Berlin leistet keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges der Inhouse-Schulung.
§ 5 Ausfall der Inhouse-Schulung; höhere Gewalt
5.1 Kann eine Inhouse-Schulung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger von keiner Partei zu vertretenden Umstände, die die Durchführung unzumutbar machen, nicht abgehalten werden, ist die DAD Berlin verpflichtet und berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden, beiden Parteien zumutbaren Termin nachzuholen.
5.2 Bei der Absage der Inhouse-Schulung, wegen eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstandes, wird von der DAD Berlin ein Aufwendungsersatz erhoben. Bei einer Absage ab 7 Tagen vor der Schulung werden 50% der vereinbarten Vergütung fällig.
§ 6 Haftung
6.1 DAD Berlin haftet unbeschränkt nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungshilfen.
6.2 Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die DAD Berlin, sofern eine Pflicht verletzt ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Auftraggebers beträgt ein Jahr, soweit der Beginn der Frist von der Kenntnis des Auftraggebers abhängig ist; in den übrigen Fällen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
6.4 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von der vorstehenden ABS. (1) bis (3) unberührt.
6.5 DAD Berlin haftet nicht für den Verlust von zu Veranstaltungen mitgebrachten Sachen.
§ 7 Vertraulichkeit
Die DAD Berlin verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
§ 8 Urheberrecht
Der Auftragegeber erkennt das Urheberrecht der DAD Berlin oder Dritter an den Seminarunterlagen an. Die Unterlagen dürfen nur durch den Auftraggeber genutzt und weder ganz noch in Auszügen vervielfältigt, veröffentlicht oder sonst an Dritte weitergegeben werden. Eine Vervielfältigung und/ oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der DAD Berlin und des Referenten.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 DAD Berlin ist berechtigt, den Auftraggeber mündlich und schriftlich als Referenz zu nennen.
9.2 Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftform.
9.3 Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
9.4 Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechende, angemessene und zulässige Regelung.
9.5 Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz der DAD Berlin.
Stand
Juli 2025